SAPV in vollstationärer Einrichtung oder ambulanter Versorgung

Voraussetzung für Patienten

  • Eine nicht heilbare, fortschreitende Erkrankung
  • Eine begrenzte Lebenserwartung
  • Ein schweres komplexes Symptomgeschehen (Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Angst, Unruhe)

Mögliche Konstellationen können sich ergeben

Patient ist in der vollstationären Pflege
Patient kommt aus dem Krankenhaus
Patient kommt aus der Häuslichkeit

Beispiel

Frau Müller klagt über starke Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Es ist bekannt, dass Frau Müller an einem Hirntumor leidet. Eine kurative Behandlung wurde ausgeschlossen bzw. beendet. Ein Palliativbehandlungsplan wurde vorab vom SAPV-Team und dem Hausarzt und/oder Palliativmediziner entwickelt. Das Palliativnetzwerk im Landkreis Helmstedt wird informiert.

 

Der derzeitige Pflegedienst/vollstationäre Einrichtung sollte nach Möglichkeit die bisherige Versorgung weiterhin durchführen. Die parallele Versorgung von SGB XI und SGB V Leistungen sind in Kombination mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung möglich!

 

Vorteil

Patient kann auch in akuten Krisensituationen in seiner gewohnten und sicheren Umgebung bleiben und wird weiterhin von seinen ihm bekannten Pflegekräften versorgt! Interesse an einer Kooperation? Schreiben Sie uns.